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Ablauf

So läuft eine Krankenfahrt ab

Fünf Schritte vom Arztbesuch bis zur Abrechnung. Die meisten davon erledigen wir, Sie brauchen nur die Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.

  1. Transportschein beim Arzt holen

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus, umgangssprachlich Transportschein. Darauf steht, wohin es geht, wie oft und ob Sie im Rollstuhl fahren. Für die Entlassung aus dem Krankenhaus stellt die Station den Schein aus.

  2. Prüfen, ob die Kasse genehmigen muss

    Fahrten ins Krankenhaus und zurück brauchen keine Genehmigung. Fahrten zu ambulanten Behandlungen genehmigt die Krankenkasse vorher. Bei Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie geht das einmal für die ganze Serie. Mit Pflegegrad 3 bis 5 oder dem Merkzeichen aG, Bl oder H gilt die Fahrt ohne Antrag als genehmigt.

  3. Fahrt bei uns anmelden

    Ein Anruf genügt, oder Sie nutzen das Formular. Wir brauchen Ihren Namen, die Abholadresse, das Ziel, den Termin und den Hinweis, ob Sie im Rollstuhl fahren oder jemand mitkommt. Am besten melden Sie sich ein bis zwei Tage vorher, bei Serien einmal zu Beginn.

  4. Abholung und Fahrt

    Wir sind pünktlich vor der Tür, helfen beim Einsteigen und bringen Sie bis zur Anmeldung. Nach der Behandlung holen wir Sie zur vereinbarten Zeit ab oder Sie rufen kurz an, wenn Sie fertig sind.

  5. Abrechnung mit der Krankenkasse

    Den Transportschein geben Sie uns bei der ersten Fahrt mit. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent je Fahrt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, es sei denn, Sie sind von Zuzahlungen befreit.

Genehmigung

Wann die Kasse genehmigen muss, und wann nicht

Die Regeln stehen in der Krankentransport-Richtlinie. Kurz gefasst sieht das so aus:

Ohne Genehmigung

  • Aufnahme ins Krankenhaus und Entlassung
  • Vor- und nachstationäre Behandlung
  • Ambulante Operationen, die eine stationäre Behandlung ersetzen

Gilt als genehmigt

  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Einschränkung der Mobilität
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H

Mit Genehmigung der Kasse

  • Serienfahrten zur Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung, einmal für die ganze Serie
  • Andere ambulante Behandlungen, wenn Ihr Zustand die Fahrt zwingend nötig macht
  • Die Kasse entscheidet auf die Verordnung hin, meist innerhalb weniger Tage

Fragen und Antworten

Was Patientinnen, Patienten und Angehörige oft fragen

Wer stellt den Transportschein aus?

Für Fahrten zur ambulanten Behandlung die Praxis, die Sie behandelt, zum Beispiel die Dialysepraxis oder die onkologische Ambulanz. Für die Aufnahme ins Krankenhaus die einweisende Praxis, für die Entlassung die Station. Fragen Sie am besten schon beim Termin danach, dann liegt der Schein bei der ersten Fahrt vor.

Muss die Krankenkasse jede Fahrt genehmigen?

Nein. Fahrten ins Krankenhaus und zurück, vor- und nachstationäre Termine und ambulante Operationen brauchen keine Genehmigung. Fahrten zu anderen ambulanten Behandlungen muss die Kasse vorher genehmigen. Bei Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung reicht eine Genehmigung für die gesamte Serie.

Was bedeutet „gilt als genehmigt“?

Versicherte mit Pflegegrad 4 oder 5, mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Einschränkung der Mobilität oder mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis brauchen für Fahrten zur ambulanten Behandlung keinen Antrag bei der Kasse. Der Transportschein genügt, die Genehmigung gilt als erteilt.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Sie zahlen 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je einfache Fahrt. Hin- und Rückfahrt zählen getrennt. Die Zuzahlung gilt auch für Kinder und Jugendliche. Wer im Kalenderjahr die Belastungsgrenze erreicht, bei chronisch Kranken 1 Prozent des Bruttoeinkommens, lässt sich bei der Kasse befreien.

Ich habe keinen Transportschein. Fahren Sie trotzdem?

Ja, zu medizinischen Terminen fahren wir Sie auch ohne Verordnung. Dann zahlen Sie die Fahrt selbst, und wir nennen Ihnen den Preis vorher. Taxifahrten zu privaten Zielen bieten wir nicht an.

Darf jemand mitfahren?

Ja. Eine Begleitperson fährt mit, wenn Sie das möchten oder brauchen. Sagen Sie es uns bei der Anmeldung, dann planen wir den Platz ein.

Wie kurzfristig kann ich eine Fahrt anmelden?

Am liebsten ein bis zwei Tage vorher, dann können wir Zeiten sicher zusagen. Rufen Sie bei kurzfristigen Terminen trotzdem an: Wenn ein Fahrzeug frei ist, fahren wir auch am selben Tag.

Fahren Sie auch früh am Morgen oder am Wochenende?

Unsere Fahrzeiten richten sich nach Ihren Terminen. Dialysefahrten beginnen oft früh, Bestrahlungen laufen an jedem Werktag. Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen offen, was wir zusagen können.

Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?

Eine Krankenfahrt ist die Fahrt mit einem Pkw oder einem rollstuhlgerechten Fahrzeug, ohne medizinische Betreuung unterwegs. Das ist unsere Leistung. Ein Krankentransport im Krankentransportwagen ist für Menschen gedacht, die liegend gefahren oder unterwegs betreut werden müssen; dafür bestellt die Praxis oder Klinik einen Krankentransportdienst.

Wohin fahren Sie?

Aus Leimen und den Nachbarorten zu den Kliniken, Dialysezentren und Praxen in Heidelberg, im Rhein-Neckar-Kreis und in Mannheim. Auch weitere Ziele sind möglich, sprechen Sie uns an.

Was nicht zu unserem Angebot gehört

  • Rettungsdienst und Notfalltransporte, bei Notfällen wählen Sie die 112
  • Krankentransporte mit medizinischer Betreuung unterwegs, etwa mit Sauerstoffversorgung
  • Liegendtransporte im Krankentransportwagen
  • Taxifahrten zum Einkaufen, zum Bahnhof oder zu privaten Terminen

Kein Rettungsdienst, kein Taxi. Wir fahren geplante Krankenfahrten mit Transportschein. Im Notfall wählen Sie bitte die 112.

Ihr Anliegen. Unser Auftrag.

Noch Fragen? Rufen Sie einfach an.

Wir erklären Ihnen am Telefon, welchen Schein Sie brauchen und ob Ihre Fahrt genehmigt werden muss. Das dauert meist nur ein paar Minuten.

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